Latham & Watkins gilt als Vorreiter für Pro-Bono unter den deutschen wie auch den internationalen Kanzleien. Gesellschaftliches Engagement ist Kern unserer Unternehmenskultur und macht einen bedeutenden Teil der anwaltlichen Tätigkeit bei uns aus. Wir beraten gemeinnützige Organisationen juristisch ohne ein Honorar hierfür zu verlangen. Viele dieser Organisationen müssten andernfalls wahrscheinlich auf Rechtsrat verzichten. Wir engagieren uns auf diesem Wege sozial und unterstützen einen guten Zweck.
Unsere Anwälte in Deutschland beraten regelmäßig gemeinnützige Organisationen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Kinderschutz. Durch unentgeltliche Rechtsberatung unterstützen wir außerdem Menschenrechtsorganisationen wie etwa Initiativen zur Bekämpfung des Menschenhandels und setzen uns für die Integration von Kinder mit Behinderung in Regelschulen ein.
Für unsere Pro-Bono-Tätigkeit gelten die gleichen Qualitätsstandards wie für honorierte Mandate. Wir arbeiten in diesen Fällen genauso gewissenhaft, gründlich und mit dem gleichen Zeitaufwand.
Pro Bono weltweit
Pro Bono Mandate bergen eine besondere gesellschaftliche Verantwortung und wir sind stolz, hier unseren Beitrag leisten zu können. Als Unterzeichner der Law Firm Pro Bono Challenge™ verpflichtet sich Latham zu durchschnittlich 60 Pro Bono Beratungsstunden je US-Anwalt und Jahr. Seit Unterzeichnung hat Latham dieses Ziel jedes Jahr übertroffen.